Mittwoch, 8. Juni 2011

Jetzt ist Essig

... mit dem Baum, dem Essigbaum. Vorletztes Jahr wurde er sinnlos verstümmelt und nun hat er dieser Tage Übergewicht gekriegt und ist fast gänzlich in den Nachbargarten gekippt. Mitten in ein gerade aufgestelltes Trampolin und jetzt kümmert sich niemand drum. Der Verursacher schon mal gar nicht - der sitzt gemütlich auf der anderen Seite des Hauses und liest ein Buch.

Und sonst? Wer ist zuständig, wenn ein Baum aufs Nachbargrundstück fällt? Wenn Obst gefallen wäre, wäre es klar: Das Obst darf der Nachbar unbedingt behalten. Aber ein komplett versägter Baum, wer will denn sowas? Sind die Nachbarn jetzt die neuen Besitzer? Bzw. deren Grundstückseigner?
Fragen über Fragen, die allen andern vermutlich irgendwo vorbeigehen und nur mir mal wieder schlaflose Nächte bereiten....


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