Montag, 29. Juni 2009

Vorbereitungen am Richardplatz

Rückblick: Freitagmittag am Richardplatz.
Vorbereitungen für "Kiez international".
Ich auf dem Weg zur Schmiede um ein Plakat abzugeben.
Bühnenaufbauer haben die Straßenecke und den Richardplatz mit Bühnenbaumaterial und Containern vollgepflastert, ein LKW verstopft die Straße. Über den Fußweg gibt es nur eine sehr schmale Furt durch Platten und Rohre. Wenn ich das Rad schieben würde, müsste ich gleichzeitig über die Rohre klettern oder stolpern, also entscheide ich mich für vorsichtiges Fahren, das macht schlank im doppelten Sinne.
Am Ende der Furt stehen ein paar gelangweilte Herren herum, die offenbar das abgeladene Material bewachen sollen.
Hier ist wieder viel Platz und ich will rechts um die Herren herum fahren. Da sieht mich der kleinste von ihnen und geht zwei betonte Schritte rückwärts. Ich halte an.
"Sie! Sie wollen mich doch wohl nicht etwa umfahren!!!"
brüllt er mich an.
"Nein," sage ich ganz gelassen, "ich wollte weiträumig um Sie herumfahren, doch dann sind Sie rückwärts gegangen und ich habe angehalten."

"Da fliegt mir gleich der Draht aus der Mütze!" schreit er mich wieder an.
Ich kann selbsternannte Dorfpolizisten einfach nicht ertragen. An seiner dunkelblauen Jacke sehe ich ein kleines Berliner Bärchen und denke, das hat er bei der BVG geklaut.

"Sie haben doch gar keinen Draht in der Mütze - Sie haben ja noch nicht mal ne Mütze!" gebe ich amüsiert zurück und mache mich weiter auf den Weg, bzw. die letzten fehlenden 10 Meter bis zur Schmiede.
Er versucht kurz an meinem Fahrradkorb zu greifen, doch dann lässt er ab.
Ich drehe mich noch mal nach dem kleinen wütenden Zwerg um und sehe, dass auf der Rückseite seiner blauen Jacke in schönen großen weißen Lettern das Wort "Ordungsamt" prangt.
Ich muss grinsen und bin verwundert, dass er nicht mit dem berühmten Satz "Das ist Beamtenbeleidigung!!!" gekontert und mich festgehalten hat.

Mehr zur "Beamten"-Beleidigung:
Im deutschen Strafrecht ist die Beamtenbeleidigung kein Tatbestand - ein Beamter ist nicht besser gestellt als ein anderer Bürger. Es handelt sich also um eine ganz normale Beleidigung gemäß § 185 StGB.
Einschränkung: Wenn man den Beamten bewusst bei und vor allem aber wegen der Ausübung seines Beamtenberufes beleidigt.
Wenn mir also beispielsweise bewusst gewesen wäre, dass ich auf einen Herrn vom Ordnungsamt zufahre und gesagt hätte: 'Du mieser kleiner Odnungsbeamtenfuzzi, bei dem's noch nicht mal zu ner ordentlichen Uniformmütze gereicht hat, geschweige denn zu einer mit Draht, du kannst deinen Kollegen (nicht mir!) mal am Allerwertesten....!' - wenn ich also das gesagt hätte, dann wäre das mit der Beleidigung ....

Na ja. Lassen wir das.

Aber manchmal könnt' ich ....

Statt dessen grinse ich heute noch.

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